Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0 · gültig ab 1. September 2026
Citrum ist eine Treuhand- und Buchhaltungssoftware, die als Abonnement über das Internet bereitgestellt wird. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Anbieterin und den Firmen, die Citrum nutzen.
| Anbieterin | eOrg GmbH, Brandstrasse 25, 8952 Schlieren |
|---|---|
| UID | CHE-114.848.161 |
| Dienst | citrum.ch |
| Gültig ab | 1. September 2026 |
1 Anbieterin und Geltungsbereich
1.1Citrum ist ein Dienst der eOrg GmbH, Brandstrasse 25, 8952 Schlieren, Schweiz (UID CHE-114.848.161), nachfolgend «Anbieterin».
1.2Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Citrum über citrum.ch durch Unternehmen, Einzelfirmen und selbständig Erwerbende, nachfolgend «Kundin».
1.3Citrum richtet sich ausschliesslich an geschäftliche Nutzerinnen. Ein Vertrag mit Konsumentinnen kommt nicht zustande.
1.4Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundin gelten nur, soweit die Anbieterin ihnen ausdrücklich zustimmt.
2 Gegenstand des Dienstes
2.1Citrum ist eine Software für die Treuhand- und Buchhaltungsarbeit. Sie umfasst insbesondere die Verwaltung von Kunden und Personal, die Lohnbuchhaltung mit den zugehörigen Auswertungen und Bescheinigungen, die Fakturierung mit QR-Rechnung, Dokumenten- und Briefverwaltung, Checklisten sowie Import- und Exportfunktionen.
2.2Citrum ist aus jahrelangem Praxiseinsatz in der Treuhandarbeit hervorgegangen. Die Anbieterin entwickelt den Dienst laufend weiter und modernisiert ihn fortlaufend. Funktionen können dabei hinzukommen, sich verändern oder entfallen; Ziffer 11 regelt die Einzelheiten.
2.3Citrum wird ausschliesslich als Dienst über das Internet bereitgestellt. Die Kundin erhält keine Kopie der Software, keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes und keine Rechte am Programm selbst. Sie erhält für die Dauer des Abonnements ein nicht übertragbares Recht zur Nutzung.
2.4Citrum unterstützt die Arbeit der Kundin, ersetzt jedoch keine fachliche Beurteilung. Die Verantwortung für die Richtigkeit von Löhnen, Abrechnungen, Bescheinigungen, Rechnungen und Meldungen an Behörden verbleibt vollumfänglich bei der Kundin.
3 Registrierung und Vertragsschluss
3.1Die Kundin registriert sich über citrum.ch und macht dabei wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu Firma, Adresse, Kontaktperson und E-Mail-Adresse. Sie hält diese Angaben aktuell.
3.2Bei der Registrierung ist eine gültige Kreditkarte zu hinterlegen. Ohne hinterlegte Zahlungsmittel kommt kein Vertrag zustande.
3.3Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Firmen-Zugangs zustande. Die Anbieterin bestätigt die Freischaltung per E-Mail.
3.4Die Kundin erhält einen Firmen-Zugang. Über diesen richtet sie die Zugänge ihrer Mitarbeitenden selbst ein, vergibt deren Berechtigungen und deaktiviert Zugänge, die nicht mehr benötigt werden.
3.5Die Kundin bewahrt sämtliche Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Dritte weiter. Sie verantwortet alle Handlungen, die über ihre Zugänge vorgenommen werden. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert sie die Anbieterin unverzüglich.
3.6Die Anbieterin kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4 Kostenloser erster Monat
4.1Die ersten 30 Tage ab Freischaltung sind kostenlos. In dieser Zeit steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung; es gelten dieselben Bedingungen wie für das kostenpflichtige Abonnement.
4.2Während dieser 30 Tage wird die hinterlegte Karte nicht belastet.
4.3Kündigt die Kundin nicht vor Ablauf des 30. Tages, geht der Vertrag in ein kostenpflichtiges Monatsabonnement über. Die erste Belastung erfolgt am Tag nach Ablauf des kostenlosen Monats.
4.4Der kostenlose Monat wird pro Kundin einmal gewährt.
4.5Kündigt die Kundin während des kostenlosen Monats, entstehen keinerlei Kosten. Ihre Daten bleiben nach Ziffer 7.2 erhalten.
5 Preise und Zahlung
5.1Die Nutzung von Citrum kostet einen festen Betrag pro Monat. Massgebend ist der Preis, der bei der Registrierung angegeben und in der Bestätigung festgehalten wird. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2Es gibt keine versteckten Kosten und keine zusätzlichen Gebühren. Insbesondere fallen keine Einrichtungsgebühr, keine Gebühr pro Mitarbeitendem, pro Kundendatensatz, pro Rechnung, pro Lohnabrechnung und keine Gebühr für Aktualisierungen an.
5.3Die Belastung erfolgt monatlich im Voraus über das hinterlegte Zahlungsmittel.
5.4Ein bezahlter Monat ist vollständig abgegolten. Er wird weder nachträglich verteuert noch bei einer Kündigung anteilig zurückerstattet. Die Kundin kann den bezahlten Monat bis zu seinem Ende uneingeschränkt nutzen.
5.5Die Anbieterin kann den Preis für die Zukunft ändern. Eine Änderung wird mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt und wirkt frühestens ab dem darauf folgenden Abrechnungsmonat. Die Kundin kann bis zum Wirksamwerden auf diesen Zeitpunkt kündigen; tut sie es nicht, gilt der neue Preis als angenommen.
5.6Scheitert eine Belastung, teilt die Anbieterin dies per E-Mail mit. Wird die Zahlung nicht innert 14 Tagen nachgeholt, kann der Zugang nach Ziffer 9 gesperrt werden. Die Daten bleiben davon unberührt.
6 Nutzungsumfang
6.1Die Kundin darf den gesamten Funktionsumfang von Citrum zum festen Monatspreis nutzen. Es gibt keine Funktionsstufen und keine Zusatzpakete.
6.2Zum Schutz des Betriebs gelten Mengengrenzen, insbesondere für den Speicherplatz pro Firma, die Anzahl Kundendatensätze sowie den Umfang von Import, Export und Serienbriefen. Die jeweils geltenden Werte sind in der Anwendung ersichtlich. Reichen sie für die Arbeit der Kundin nicht aus, sucht die Anbieterin auf Anfrage eine Lösung.
6.3Eine Senkung bestehender Mengengrenzen wird mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.
6.4Die Kundin nutzt Citrum ausschliesslich für ihre eigene Geschäftstätigkeit. Die Weitergabe der Zugänge an Dritte, die Nutzung für Dritte ausserhalb des eigenen Mandatsverhältnisses sowie der Weiterverkauf des Dienstes sind nicht gestattet.
6.5Nicht gestattet sind ferner: das Umgehen technischer Schutzvorkehrungen, automatisierte Massenabfragen, das Nachbauen oder Zurückentwickeln des Dienstes sowie jede Nutzung, die den Betrieb für andere Kundinnen beeinträchtigt.
7 Daten der Kundin
7.1Sämtliche Daten, die die Kundin in Citrum erfasst oder hochlädt, bleiben ihre Daten. Die Anbieterin erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie ausschliesslich, um den Dienst zu erbringen.
7.2Die Daten der Kundin werden nicht automatisch gelöscht — weder bei Ablauf des kostenlosen Monats, noch bei einer Kündigung, noch bei ausbleibender Zahlung. Sie werden aufbewahrt, damit die Kundin jederzeit zurückkehren, ihren Zugang reaktivieren und ohne Verlust weiterarbeiten kann.
7.3Eine Löschung erfolgt ausschliesslich auf ausdrückliche Weisung der Kundin in Textform. Die Anbieterin führt sie innert 30 Tagen aus und bestätigt sie. Die Löschung ist endgültig; die Daten lassen sich danach auch aus Sicherungen nicht wiederherstellen, sobald deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
7.4Die Kundin kann ihre Daten jederzeit selbst aus Citrum herausholen: Stammdaten über die Exportfunktion als CSV-Datei, erzeugte Dokumente und Auswertungen als PDF, hochgeladene Dateien über die Dateiverwaltung.
7.5Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Kundin bleiben ihre eigene Verantwortung. Nach Art. 958f OR sind Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht zehn Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. Dass die Anbieterin die Daten aufbewahrt, entbindet die Kundin nicht davon, ihre Geschäftsunterlagen selbst ordnungsgemäss zu archivieren.
8 Datenschutz und Sicherheit
8.1Die Kundin erfasst in Citrum Personendaten, unter anderem von ihren eigenen Kundinnen und deren Mitarbeitenden. Bezüglich dieser Daten ist die Kundin Verantwortliche und die Anbieterin Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 5 lit. j und k des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1). Die Übertragung der Bearbeitung erfolgt nach Art. 9 DSG.
8.2Die Einzelheiten der Bearbeitung im Auftrag regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der bei der Registrierung abgeschlossen wird und integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist. Bei Widersprüchen zwischen AVV und diesen Bedingungen geht der AVV vor.
8.3Die Daten der Kundin werden nicht an Dritte weitergegeben, weder verkauft noch vermietet noch für Werbung ausgewertet. Ausgenommen sind allein die in Ziffer 8.5 genannten Unterauftragsbearbeiter sowie Fälle, in denen die Anbieterin gesetzlich oder behördlich zur Herausgabe verpflichtet ist; in diesem Fall informiert sie die Kundin, soweit dies zulässig ist.
8.4Die Anbieterin schützt die Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen. Dazu gehören insbesondere:
- verschlüsselte Übertragung sämtlicher Verbindungen (TLS);
- Passwörter ausschliesslich als kryptografischer Hash gespeichert, nie im Klartext;
- Sperrung eines Zugangs nach wiederholten Fehlversuchen bei der Anmeldung;
- strikte Trennung der Mandantinnen: jede Firma sieht ausschliesslich ihre eigenen Daten, technisch auf jeder Abfrage durchgesetzt;
- abgestufte Berechtigungen, die die Kundin ihren Mitarbeitenden selbst zuweist;
- Schutz gegen die üblichen Angriffe auf Webanwendungen, namentlich gegen das Einschleusen von Datenbankbefehlen und gegen Anfragen aus fremden Seiten;
- verschlüsselte Ablage hinterlegter Zugangsdaten für den E-Mail-Versand.
8.5Nach Art. 9 Abs. 3 DSG darf die Anbieterin die Bearbeitung nur mit vorgängiger Genehmigung der Kundin einem Dritten übertragen. Mit der Annahme dieser Bedingungen erteilt die Kundin diese Genehmigung für die folgenden Unterauftragsbearbeiter:
- Hetzner Online GmbH, Deutschland — Betrieb der Server. Die Daten werden in Rechenzentren in Deutschland und Finnland bearbeitet, also ausserhalb der Schweiz. Für beide Staaten hat der Bundesrat einen angemessenen Datenschutz festgestellt; sie sind in Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11) aufgeführt. Die Bekanntgabe ins Ausland stützt sich damit auf Art. 16 Abs. 1 DSG und bedarf keiner zusätzlichen Garantien.
- Ein Zahlungsdienstleister für die Abwicklung der Kartenzahlungen. Die Anbieterin speichert selbst keine vollständigen Kartendaten.
- Ein Dienstleister für den Versand der Systemnachrichten per E-Mail.
- Ein Betreiber des vorgelagerten Netzzugangs, über den sämtliche Aufrufe von citrum.ch geleitet werden.
8.6Ein Wechsel oder das Hinzukommen eines Unterauftragsbearbeiters wird der Kundin mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Sie kann innert dieser Frist widersprechen; der Widerspruch gilt als Kündigung auf den Zeitpunkt der Änderung. Widerspricht sie nicht, gilt die Genehmigung nach Art. 9 Abs. 3 DSG als erteilt. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
8.7Die Anbieterin meldet der Kundin eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG). Sie nennt dabei die Art der Verletzung, deren Folgen sowie die ergriffenen oder vorgesehenen Massnahmen und stellt der Kundin die Angaben zur Verfügung, die diese für ihre eigene Meldung an den EDÖB nach Art. 24 Abs. 1 DSG und für die Information der betroffenen Personen benötigt.
8.8Besonders schützenswerte Personendaten. In Citrum können Daten anfallen, die nach Art. 5 lit. c DSG als besonders schützenswert gelten. Das betrifft namentlich den Quellensteuer-Tarifcode, dessen Endbuchstabe die Kirchensteuerpflicht und damit eine religiöse Zugehörigkeit erkennen lässt. Die Anbieterin behandelt diese Daten mit den Massnahmen nach Ziffer 8.4 und führt ein Bearbeitungsreglement nach Art. 5 DSV, das sie regelmässig überprüft und der Kundin auf Verlangen zustellt.
8.9Rechte betroffener Personen. Verlangt eine betroffene Person Auskunft, Berichtigung, Herausgabe oder Löschung ihrer Daten, richtet sich dieses Begehren an die Kundin als Verantwortliche. Wendet sich eine betroffene Person direkt an die Anbieterin, leitet diese das Begehren an die Kundin weiter und beantwortet es nicht selbst. Die Anbieterin unterstützt die Kundin bei der Beantwortung und stellt ihr die dafür nötigen Angaben und Auszüge zur Verfügung.
8.10Die Anbieterin bearbeitet die Daten der Kundin ausschliesslich nach deren Weisung und im Rahmen dieses Vertrags. Sie verwendet sie nicht für eigene Zwecke, nicht zu Werbung und nicht zur Auswertung über die Kundin hinaus. Personen, die bei der Anbieterin Zugang zu den Daten haben, sind zur Geheimhaltung verpflichtet; diese Pflicht besteht über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.
9 Sperrung und Reaktivierung
9.1Endet das Abonnement durch Kündigung oder bleibt eine Zahlung nach Ziffer 5.6 aus, sperrt die Anbieterin den Firmen-Zugang. Damit können sich auch die Zugänge der Mitarbeitenden nicht mehr anmelden.
9.2Die Sperrung betrifft ausschliesslich die Anmeldung. Sie verändert, löscht oder verschiebt keine Daten und lässt die Berechtigungen der Mitarbeitendenzugänge unangetastet.
9.3Die Kundin kann ihren Zugang jederzeit reaktivieren. Nach der Reaktivierung steht der Datenbestand unverändert und in demselben Zustand zur Verfügung wie beim Ende der Nutzung, einschliesslich der von der Kundin gesetzten Berechtigungen.
9.4Bei schwerwiegendem Verstoss gegen Ziffer 6.4 oder 6.5 kann die Anbieterin den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren. Auch in diesem Fall bleiben die Daten nach Ziffer 7.2 erhalten.
10 Datensicherung
10.1Die Anbieterin sichert den Dienst täglich. Gesichert wird der gesamte Server einschliesslich der Datenbank und sämtlicher hochgeladener Dateien. Die Sicherungen werden vom Betreiber des Rechenzentrums erstellt und getrennt vom laufenden System aufbewahrt.
10.2Es stehen jeweils die Sicherungen der letzten sieben Tage zur Verfügung. Ältere Sicherungen werden automatisch durch neuere ersetzt.
10.3Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Betriebs nach technischen Störungen. Sie sind kein Archiv und ersetzen die eigene Archivierung der Kundin nach Ziffer 7.5 nicht.
10.4Hat die Kundin Daten selbst gelöscht, bemüht sich die Anbieterin auf Anfrage um eine Wiederherstellung, schuldet sie aber nicht. Eine Sicherung umfasst stets den gesamten Server; für die Rückholung einzelner Datensätze muss sie getrennt eingespielt und die Daten daraus entnommen werden. Möglich ist dies nur innerhalb der sieben Tage nach Ziffer 10.2 und mit einer gewissen Bearbeitungszeit.
10.5Die Anbieterin überprüft periodisch, dass sich aus den Sicherungen tatsächlich ein lauffähiger Stand wiederherstellen lässt.
11 Unterstützung, Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
11.1Die Anbieterin ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und sichert kein Service Level zu.
11.2Citrum wird häufig aktualisiert, teilweise während des laufenden Betriebs. Dabei kann es zu kurzen Unterbrüchen, zu unerwartetem Verhalten sowie zu Fehlern kommen, auch zu solchen, die vorher nicht bestanden. Die Kundin nimmt dies zur Kenntnis; es liegt in der Natur eines Dienstes, der fortlaufend gepflegt und erweitert wird.
11.3Von Ziffer 11.2 unberührt bleibt Ziffer 7: Daten der Kundin gehen dabei nicht verloren. Sollte eine Störung dennoch Daten betreffen, stellt die Anbieterin sie aus der Sicherung nach Ziffer 10 wieder her.
11.4Funktionen können hinzukommen, sich verändern oder entfallen. Der Wegfall oder die wesentliche Einschränkung einer bestehenden Funktion wird mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt; die Kundin kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
11.5Ein Grundmass an Unterstützung ist im Preis enthalten: Die Kundin kann sich bei Fehlern und Auffälligkeiten sowie bei Fragen zur Bedienung von Citrum an die Anbieterin wenden. Für Unterstützung, die darüber hinausgeht, kann die Anbieterin zusätzliche Kosten in Rechnung stellen; sie informiert die Kundin vorher darüber.
11.6Meldungen und Fragen sind an [email protected] zu richten. Die Anbieterin antwortet an Werktagen in angemessener Frist. Eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit wird nicht zugesichert.
11.7Gemeldete Fehler bearbeitet die Anbieterin nach Dringlichkeit. Fehler, welche die Arbeit verunmöglichen oder die Richtigkeit von Ergebnissen betreffen, werden vorrangig behandelt.
11.8Nicht von der Unterstützung umfasst sind die fachliche Beratung in Treuhand-, Lohn- und Steuerfragen (Ziffer 2.4), die Schulung von Mitarbeitenden der Kundin, das Erfassen oder Bereinigen von Daten im Auftrag der Kundin sowie Arbeiten an der Infrastruktur der Kundin. Solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
11.9Planbare Wartungsarbeiten mit längerem Unterbruch werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt und ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
12 Mitwirkung der Kundin
12.1Die Kundin hält ihre Kontakt- und Zahlungsangaben aktuell. Mitteilungen der Anbieterin gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse versandt wurden.
12.2Die Kundin verwaltet die Zugänge ihrer Mitarbeitenden selbst und deaktiviert sie, sobald sie nicht mehr benötigt werden — insbesondere bei einem Austritt.
12.3Die Kundin sorgt für eine geeignete Internetverbindung und einen aktuellen Browser.
12.4Die Kundin meldet erkannte Fehler und Auffälligkeiten. Sie prüft die von Citrum erzeugten Ergebnisse vor deren Verwendung, namentlich vor der Weitergabe an ihre eigenen Kundinnen oder an Behörden.
13 Gewährleistung und Haftung
13.1Citrum wird in der jeweils verfügbaren Fassung bereitgestellt. Die Anbieterin sichert keine bestimmte Eignung für einen von der Kundin verfolgten Zweck und keine Fehlerfreiheit zu.
13.2Die Anbieterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.3Ausgeschlossen ist — soweit gesetzlich zulässig — die Haftung für entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Ansprüche Dritter gegen die Kundin sowie für Schäden aus fehlerhaft erfassten oder fehlerhaft geprüften Daten der Kundin.
13.4Soweit die Haftung nach Ziffer 13.2 überhaupt besteht und eine Beschränkung gesetzlich zulässig ist, ist sie auf den Betrag begrenzt, den die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Nutzung von Citrum bezahlt hat. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit; eine zum Voraus getroffene Wegbedingung solcher Haftung wäre nach Art. 100 Abs. 1 OR nichtig.
13.5Zwingende gesetzliche Haftung, namentlich für Personenschäden, bleibt vorbehalten.
13.6Die Kundin hält die Anbieterin schadlos, wenn Dritte Ansprüche erheben, weil die Kundin Citrum vertrags- oder rechtswidrig genutzt hat.
14 Laufzeit und Kündigung
14.1Das Abonnement läuft monatlich. Es besteht keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist über den laufenden Monat hinaus.
14.2Die Kundin kann jederzeit auf das Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, in der Anwendung oder per E-Mail. Die Kündigung wird bestätigt.
14.3Bis zum Ende des bezahlten Monats bleibt die Nutzung uneingeschränkt möglich. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.
14.4Die Anbieterin kann mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. In diesem Fall bleiben die Daten nach Ziffer 7.2 erhalten und die Kundin erhält Gelegenheit, sie nach Ziffer 7.4 zu exportieren.
14.5Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten.
14.6Nach Beendigung wird der Zugang nach Ziffer 9 gesperrt. Eine Rückkehr ist jederzeit möglich.
15 Änderungen dieser AGB
15.1Die Anbieterin kann diese Bedingungen ändern, insbesondere wenn sich der Dienst, die eingesetzten Dienstleister oder die Rechtslage ändern.
15.2Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt; die geänderte Fassung wird beigelegt oder verlinkt.
15.3Die Kundin kann bis zum Wirksamwerden auf diesen Zeitpunkt kündigen. Nutzt sie Citrum darüber hinaus weiter, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
16 Schlussbestimmungen
16.1Die Kundin kann diesen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf einen Dritten übertragen. Die Anbieterin kann den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger übertragen; sie teilt dies 30 Tage im Voraus mit.
16.2Mitteilungen in Textform, namentlich per E-Mail, genügen dem Schriftformerfordernis dieses Vertrags. Ausgenommen ist die Löschungsweisung nach Ziffer 7.3, die einer eindeutigen Erklärung der Kundin bedarf.
16.3Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem verfolgten Zweck möglichst nahekommt.
16.4Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
16.5Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, zurzeit Schlieren, Kanton Zürich. Die Anbieterin ist berechtigt, die Kundin auch an deren Sitz zu belangen.
Rechtliche Grundlagen
Diese Bedingungen wurden gegen den geltenden Wortlaut der folgenden Erlasse geprüft. Massgebend ist jeweils die auf fedlex.admin.ch veröffentlichte Fassung.
| Erlass | Ziffer | Inhalt |
|---|---|---|
| Art. 8 UWG | 1.3 | Missbräuchliche AGB — gilt ausdrücklich nur zum Nachteil von Konsumentinnen und Konsumenten. Citrum richtet sich ausschliesslich an Geschäftskunden. |
| Art. 100 Abs. 1 OR | 13.2, 13.4 | Eine zum Voraus getroffene Wegbedingung der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist nichtig. |
| Art. 101 Abs. 2 OR | 13.3 | Die Haftung für Hilfspersonen kann vertraglich beschränkt werden. |
| Art. 958f OR | 7.5 | Zehnjährige Aufbewahrung der Geschäftsbücher, beginnend mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. |
| Art. 5 lit. c DSG | 8.8 | Besonders schützenswerte Personendaten, unter anderem Daten über religiöse Ansichten. |
| Art. 8 DSG | 8.4 | Angemessene Datensicherheit durch technische und organisatorische Massnahmen. |
| Art. 9 DSG | 8.1, 8.5, 8.6 | Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter; Absatz 3 verlangt die vorgängige Genehmigung für den Beizug Dritter. |
| Art. 16 Abs. 1 DSG | 8.5 | Bekanntgabe ins Ausland zulässig, wenn der Bundesrat einen angemessenen Schutz festgestellt hat. |
| Anhang 1 DSV | 8.5 | Deutschland und Finnland sind als Staaten mit angemessenem Datenschutz aufgeführt. |
| Art. 24 Abs. 3 DSG | 8.7 | Der Auftragsbearbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich. |
| Art. 5 DSV | 8.8 | Bearbeitungsreglement bei Bearbeitung besonders schützenswerter Daten in grossem Umfang. |
| Art. 17 ZPO | 16.5 | Gerichtsstandsvereinbarung unter Geschäftskunden zulässig. |
Frühere Fassungen werden auf Anfrage zugestellt. Änderungen richten sich nach Ziffer 15.
